Tübinger Verpackungssteuer gilt weiter

Die Verpackungssteuer in Tübingen wird weiterhin erhoben. Das hat der Gemeinderat, wie aus einer Mitteilung der Stadt Tübingen hervorgeht, mehrheitlich in seiner Sitzung am 30. 06. beschlossen. Damit bleiben Tübinger Betriebe, die Einwegverpackungen verkaufen, steuerpflichtig.

Bis zur Entscheidung über die Revision am Bundesverwaltungsgericht ziehe die Stadtverwaltung die Steuer allerdings noch nicht ein. Die Betriebe erhalten demnach noch keinen Festsetzungsbescheid, können aber Vorauszahlungsbescheide beantragen – beispielsweise, wenn sie aus steuerlichen Gründen Vorauszahlungen leisten möchten. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer für ungültig erklären, erhalten laut der Stadtverwaltung die Betriebe das Geld entsprechend ihrer Vorauszahlungen zurück.

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