Tübinger Verpackungssteuer: OB Palmer überrascht von Argumentation des VGH

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof veröffentlichte vor Kurzem die Begründung für das Aus der Tübinger Verpackungssteuer. In einer Pressemitteilung zeigte sich der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer von den Argumenten des VGH überrascht.

Unter anderem heißt es in der Begründung, dass der Stadt bereits die Kompetenz zur Einführung der Steuer fehle. Zudem befand das Gericht, dass wegen der enormen Höhe der Besteuerung und des damit verbundenen starken Preisanstiegs für Speisen und Getränke die Gefahr wahrheitswidriger Erklärungen der Konsumenten auf der Hand liege.

„Das Gericht sagt letztlich, die Kommunen müssen sich mit der ausufernden Verpackungsflut abfinden. Nur der Bund dürfe entscheiden, wie viel unnötigen Müll wir jeden Tag in den Städten einsammeln und wegschaffen. Es sei uns verboten, die Situation zu verbessern, selbst, wenn wir damit an den Zielen arbeiten, die der Bund selbst festgelegt hat", so Palmer. Gefordert sei nun die grüne Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Tübingens Gemeinderat wird noch Ende April entscheiden, ob gegen das Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird.

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