Einwegkunststofffonds: UBA-Studie befürwortet Abgabe von bis zu 8,95 Euro pro Kilo Einwegkunststoff

Eine vom Umweltbundesamt beauftragte Studie hat auf wissenschaftlicher Basis ein Kostenmodell für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie entwickelt. Die EU verpflichtet darin alle Mitgliedstaaten den Herstellerinnen und Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte u.a. die Kosten der Entfernung solcher Produkte aus der Umwelt aufzuerlegen.

Noch immer lande zu viel Abfall in der Umwelt. Vor allem Städte und Gemeinden kostet die Sammlung und Reinigung jährlich bis zu 434 Mio €, so das UBA. Nach den umzusetzenden EU-Vorschriften müssen künftig die Hersteller der Einwegprodukte diese Kosten tragen. Das sieht der Entwurf des deutschen Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) vor, den das Bundeskabinett im November 2022 beschlossen hat und der nun ins parlamentarische Verfahren geht. Das UBA schlägt auf Basis seiner Studie vor, für jede Kunststoffproduktgruppe eigene Kostensätze einzuführen: Für Einwegbecher aus Kunststoff wäre eine Abgabe von 1,23 €/kg sinnvoll, für kunststoffhaltige Filter von Zigaretten müssten die Hersteller laut UBA sogar 8,95 €/kg in den Einwegkunststofffonds zahlen.

Die Gelder würden dann an Städte und Gemeinden ausgezahlt, die bislang für die Reinigungskosten aufkommen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir erwarten, dass die neue Abgabe auf Einwegplastik der Vermüllung der Umwelt endlich einen Riegel vorschiebt und dass Hersteller und Handel gerade bei den beliebten To-Go-Verpackungen in der Folge deutlich mehr Mehrweg anbieten. [...]“.

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