Auch die flexible Folienverpackung aus Polypropylen eines 750 g schweren gebackenen Weihnachtsstollens fällt unter das Einwegkunststofffondsgesetz.
Dies gab das Umweltbundesamt (UBA) Anfang August über die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID bekannt. Damit schloss sich die Behörde der Empfehlung der Einwegkunststoffkommission nicht an.
Das Gremium hatte am 19. Juni 2024 empfohlen, die Verpackung des Stollens nicht der Anlage 1 des EWKFondsG zuzuordnen. Die Portionsgröße sei zu groß für den unmittelbaren Verzehr. Dieser Argumentation schloss sich das UBA nun in seiner Entscheidung nicht an....