Umweltbundesamt führt 500-Gramm-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen ein

Größere Füllmengen sind von der Abgabe nach EWKFondsG ausgenommen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Regel zur Einordnung von Einwegkunststoffverpackungen beschlossen. Tüten und Folienverpackungen sowie leere Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind ab sofort von der Abgabe nach Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ausgenommen, teilte die Behörde in Dessau-Roßlau mit. Damit will das UBA die Anwendung des Gesetzes praxistauglicher machen. Die Mengenschwelle wurde am 3. November per Verwaltungsvorschrift eingeführt und auf der Plattform DIVID veröffentlicht.

Das UBA weist darauf hin, dass Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegkunststoff sich an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Das sieht das EWKFondsG vor, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und die EU-Einwegkunststoffrichtlinie umsetzt. Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter fielen insbesondere dann unter das Gesetz, wenn sie aus Einwegkunststoff bestehen und wenn das darin verpackte Lebensmittel unmittelbar verzehrt werden kann und nicht erst zubereitet werden muss. Zu den Lebensmittelbehältern zählten auch Boxen für Mitnahmegerichte oder Salatschalen....

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