Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Regel zur Einordnung von Einwegkunststoffverpackungen beschlossen. Tüten und Folienverpackungen sowie leere Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind ab sofort von der Abgabe nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ausgenommen, teilte die Behör...
Umweltbundesamt führt 500-Gramm-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen ein
Größere Füllmengen sind von der Abgabe nach EWKFondsG ausgenommen
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