Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil muss die Handelskette Plus auch Einweg-Pfandflaschen der Kette Lidl zurücknehmen. Die praktizierte so genannte Insellösung bei Getränkeverpackungen ist teilweise unzulässig befand das Landgericht Duisburg (Urteil 13. Mai 2004, Az: 21 O 1236/03). Der Verbraucherzentrale ...
Urteil: Plus muss auch Lidl-Pfandflasche nehmen
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