Als Reaktion auf die Zölle der US-Regierung auf Einfuhren von Stahl und Aluminium hat die EU mit Maßnahmen in zwei Etappen geantwortet.
Dabei könnten Kunststoff- und Papierverpackungen sowie deren Vorprodukte Gegenstand der zweiten Etappe sein. Sie befinden sich auf einer Liste von Produkten, die von der EU-Kommission Mitte März veröffentlicht wurde.
Das erste Maßnahmenpaket wird ab dem 1. April die Zölle wieder in Kraft setzen, die bereits während der ersten Amtszeit von Trump eingeführt und dazwischen pausiert worden waren. Das zweite wird neue Gegenmaßnahmen umfassen.
Welche Waren final davon betroffen sein werden, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Zu diesem Zweck läuft bis zum 26. März eine Konsultation der Interessengruppen, danach wird sich die Kommission mit den Vertretern der Mitgliedstaaten beraten. Ziel ist, die zusätzlichen Zölle bis Mitte April zu beschließen.
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