Ende Januar wird das Umweltbundesamt gemeinsam mit der Zentrale Stelle Verpackungsregister die aktuellen Recyclingquoten vorstellen.
Laut Umweltbundesamt sind die im § 16 VerpackG festgehaltenen Vorgaben eines der zentralen Steuerungsinstrumente des Gesetzes. Sie seien für die Kreislaufführung der Materialien elementarer Treiber und daher im Hinblick auf die Umweltwirkung des Gesetzes unverzichtbar, so das UBA. Verstöße gegen Quotenvorgaben seien vor diesem Hintergrund mit erheblichen negativen Umweltwirkungen verbunden, so dass eine wirksame Verfolgung von Quotenunterschreitungen unerlässlich sei.
Seit 2022 erreichen sowohl Glas, Getränkekarton als auch Sonstige Verbunde nicht die Vorgaben aus dem Gesetz. Da sich die Rahmenbedingungen für das Berichtsjahr 2024 kaum verändert haben oder sogar erschwert wurden, könnte sich das auch 2024 fortgesetzt haben. EUWID hat neben dem Umweltbundesamt auch bei Branchenverbänden und bei Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, kurz LAGA, angefragt, welche Konsequenzen die Nicht-Erfüllung nach sich zieht und ob in der Vergangenheit entsprechende Verfahren anhängig waren....

