Das Bundeskabinett geht mit seinem heutigen Beschluss über den Referentenentwurf hinaus und sieht eine eigenständige Quote für sonstige Verbundverpackungen vor.
Während der Referentenentwurf keine eigenständige Quote vorsah und Verbundverpackungen vollständig der jeweiligen Hauptmaterialart zurechnete, führt der Kabinettsentwurf wieder eine eigenständige Recyclingquote von 70 Prozent für „sonstige Verbundverpackungen“ ein.
Getränkekartons verbleiben bei einer Quote von 80 Prozent. Damit entsteht neben den klassischen Materialfraktionen eine zusätzliche Kategorie mit eigener Nachweis- und Bilanzierungspflicht.
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