
Der Kabinettsbeschluss zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) setzt die Europäische Verpackungsverordnung in nationales Recht um. Der Beschluss weicht unter anderem bei den Verbundverpackungen von den Vorgaben der PPWR ab. Diese sieht für alle Verbunde keine eigene Quote mehr vor, sondern eine Zuordnung zur jeweiligen Hauptmaterialart.
In den Stellungnahmen zum Referentenentwurf ist die Lesart, dass das Vorgehen der PPWR einer Zuordnung zum Hauptmaterial vom Gros der Industrie sowie Verbänden als nicht sinnvoll erachtet wurde. Der Verbleib bei der jetzigen Lösung spiegelt die Stellungnahme der dualen Systeme wider. Die Papierindustrie, das Umweltbundesamt und Naturschutzverbände hatten sich für eine andere Lösung ausgesprochen. Auch die Aussagen der Zentralen Stelle Verpackungsregister, über die EUWID Verpackung seit 2019 berichtet, lassen darauf schließen, dass der Status quo der Sonstigen Verbundquote mit einer Lizenzierung über Leichtverpackungen nicht zur Lösung der Probleme der sich verändernden Märkte beiträgt. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung kam in einer Studie im Auftrag der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen 2023 zu dem Ergebnis, dass Papierverbunde weiter zunehmen werden und in einer weiteren Studie für die Papiererzeuger und -verarbeiter, dass diese zu einem erheblichen Anteil als Fehlwürfe über das Altpapier entsorgt werden.
Um die Rückkehr im VerpackDG bzw. den Verbleib bei der bestehenden Sonstigen Verbundquote von 70 % nachvollziehen zu können, hat EUWID beim zuständigen Bundesumweltministerium angefragt und um Einblick in die Entscheidungsfindung gebeten. Das BMUKN führt dazu aus, dass der Entwurf für das neue Verpackungsgesetz in internen Beratungen mit den beteiligten Bundesministerien entstanden sei. Da die Beratungen vertraulich seien, könnten daraus keine Einzelheiten oder Dokumente geteilt oder die Abstimmungen im Detail kommentiert werden.
Daher bezieht sich der EUWID in seinem Artikel auf die vorliegenden Stellungnahmen zum Referentenentwurf.
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