Verpackungsgesetz: Wirtschaft lehnt zentrale Präventionsorganisation ab

Eine breite Allianz aus Industrie-, Handels- und Entsorgungsverbänden spricht sich im Vorfeld der Kabinettsbefassung gegen die im Entwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG-E) vorgesehene zentrale Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen aus. In einem Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Gitta Connemann (CDU), fordern die Verbände, auf die geplanten Regelungen im Gesetz zu verzichten.

Laut Gesetzentwurf würde die geplante Organisation ein jährliches Finanzvolumen von rund 89 Mio. € bewegen. Umgerechnet entspricht dies etwa 5 € pro Tonne Verpackungsmaterial, ausgehend von einem jährlichen Verpackungsaufkommen von rund 18 Mio. Tonnen. Die Mittel sollen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Verpackungsreduktion eingesetzt werden. Kritiker sehen in der vorgesehenen Bündelung der Beiträge in einer zentralen Organisation jedoch eine über die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung hinausgehende Ausgestaltung.

Zur Begründung verweisen die Unterzeichner auf die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung. Artikel 51 Absatz 3 verpflichte die Mitgliedstaaten lediglich sicherzustellen, dass Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung sowie Pfand- und Rücknahmesysteme einen Mindestanteil ihres Budgets für Präventions- und Reduzierungsmaßnahmen verwenden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Bündelung von Finanzmitteln in einer neuen Organisation gehe darüber hinaus und verursache zusätzliche Bürokratie- und Kostenbelastungen für Hersteller und Systeme, ohne europarechtlich erforderlich zu sein.

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