Verpackungsinstitut kritisiert Einwegkunststofffonds-Gesetz

Am 2. März 2023 hat der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegkunststoff beschlossen, die ab 2025 zu zahlen ist und sich nach dem Volumen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten und vom Gesetz eingeschlossenen Produkte richtet.

Dazu zählen auch Getränkebecher und Speisebehälter, sofern diese Kunststoffanteile enthalten. Das Deutsche Verpackungsinstitut (dvi) bekräftigt seine Ansicht, dass das Gesetz dysfunktional ist und falsche Signale sendet. „[...] Leider haben sich alle Befürchtungen, die von Seiten der Wirtschaft und ihrer Verbände von Anfang an formuliert wurden, bewahrheitet. Die neue Abgabe auf Einweg‐Kunststoff‐Verpackungen für To‐Go‐Lebensmittel und Getränke sowie Tragetaschen ist alles andere als zielführend“, konstatiert Kim Cheng Geschäftsführerin des dvi.

Aus der Wirtschaft und von Verbänden war im Vorfeld der Verabschiedung des neuen Gesetztes massive Kritik an der Ausgestaltung geübt worden. „Es mangelt nicht an fundierter Kritik, die von der ungerechtfertigten Höhe der neuen Abgabe über die zweifelhafte Berechnung auf der Grundlage von Stückzahlen bis hin zu bürokratischem Aufwand und Kosten durch dutzende neuer Stellen beim Umweltbundesamt und im Bundesumweltministerium reicht. Es ist bedauerlich, dass darauf an keiner Stelle eingegangen wurde. Das neue Gesetz muss zwar noch durch den Bundesrat, aber das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Zielführende Klima‐, Kreislauf‐ und Umweltpolitik sieht anders aus“, so das Fazit von Cheng.

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