Verstoß gegen Pfand- und Registrierungspflicht: Onlineshop muss Bußgeld zahlen

Ein Onlineshop aus Niedersachsen hat verschiedene, mit Limonaden und Energy Drinks befüllte, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in Verkehr gebracht – ohne diese als pfandpflichtig zu kennzeichnen und ohne ein Pfand zu erheben. Dafür musste der Betreiber ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe bezahlen, berichtet d...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -