VGH erklärt Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam

In dem Normenkontrollverfahren zur Verpackungssteuer Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Verpackungssteuersatzung der Stadt vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt.

Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 2. Senats am 29. März. Das vollständige Urteil mit den Gründen wird voraussichtlich im April vorliegen. Nähere Angaben zum Zeitpunkt könnten aktuell nicht gemacht werden, heißt es aus Mannheim.

Wie der VGH darüber hinaus mitteilt, wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Sie kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils erhoben werden.

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