In dem Normenkontrollverfahren zur Verpackungssteuer in Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Verpackungssteuersatzung der Stadt vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 2. Senats am 29. März. Das vollständige Urteil mit den Gr...
VGH: Tübinger Verpackungssteuer ist unzulässig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -