Weg frei für Verbot von Kunststofftüten

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr ausgegeben oder verkauft werden.

Nach der vorangegangenen Zustimmung des Bundestags hat der Bundesrat am Freitag  das entsprechende Gesetz zur ersten Änderung des Verpackungsgesetzes passieren lassen.

Sogenannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern werden nicht verboten, zumal sie für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren sorgen würden. Außerdem gibt es für diesen Zweck noch keine gute Alternative, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (UBA).

In Deutschland wurden nach Angaben der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) 2019 noch 1,49 Milliarden leichte Kunststofftüten (18 Stk. pro Einwohner) mit Wandstärken unter 50 Mikrometern in Umlauf gebracht. Bei den "Hemdchenbeuteln" waren es rund 3 Milliarden Stück.

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