Wie kunststofffrei ist kunststofffrei? Auslegung der SUPD bleibt Interpretationssache

Bald zwei Jahre nach Inkrafttreten der Einwegkunststoffrichtline bleiben einige Aspekte für die Industrie Interpretation und Auslegungssache.

Noch immer ist unklar, ob Pappbecher und faserbasierte Take-away-Lösungen für den Unterwegsverzehr von Pizza, Pommes und Co. Kunststoffverpackung sind oder eine Papierverpackung. Das hat gravierende Folgen, die nicht nur einer Harmonisierung des europäischen Marktes entgegenstehen, sondern auch politische Schritte in Deutschland nur bedingt erfolgreich machen.

So müssen Anbieter von Papierverpackungen für Essen-to-go keine Mehrweglösung anbieten und Anwender von kunststofffreien Papierbechern und To-go-Lösungen nicht in den Einwegkunststoffonds einzahlen. Das bestätigt das Bundesumweltministerium auf Anfrage von EUWID zum EinwegkunststofffondsGesetz: So fallen darunter zwar auch Getränkebecher und Produkte für den Unterwegsverzehr, aber nur dann, wenn das Produkt „Kunststoff“ enthält.

Der EUWID hat aktuell drei Auslegungen der Richtlinie am Markt finden können, nach denen ein Produkt „keinen nicht akzeptierten Kunststoff“ enthält.

Den vollständigen Text lesen Abonnenten in EUWID Verpackung 11/2023. Unseren Premium-Abonnenten steht der Artikel bereits heute online ab 12 Uhr zur Verfügung.

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