WPV: Keine Ausweitung der Registrierungspflicht auf nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen

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Die Erweiterung der Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf die Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen hält der Wirtschaftsverband Papierverarbeitung (WPV) für nicht gerechtfertigt. Die Erweiterung ist Teil des Referentenentwurfs zur Novelle des Verpackungsgesetzes.

Gemäß der Begründung zu dem Referentenwurf soll diese Änderung des Verpackungsgesetzes „der Verbesserung des Überwachungs- und Durchsetzungsrahmens für die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung, insbesondere im Bereich der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ dienen.

Es sei keineswegs ersichtlich, wie im Geltungsbereich der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen offenbar bestehende Defizite des Überwachungs- und Durchsetzungsrahmens durch eine Registrierungspflicht der Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen behoben werden können, so der WPV.

Die für diese Verpackungsarten im Referentenentwurf vorgesehene Registrierungspflicht könne auch nicht mit Vorschriften und Pflichten aufgrund der erweiterten Herstellerverantwortung begründet werden.

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