ZSVR: Hersteller scheitern mit ihren Klagen gegen Systembeteiligungspflicht

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in zwei separaten Urteilen (7 A 162/23 und 7 A 157/23) entschieden, dass Verpackungen von Lebensmitteln sowie chemischen Produkten in bestimmten Füllgrößen unter die Systembeteiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) fallen. 

Die Klagen zweier Unternehmen gegen die Einstufung ihrer Verpackungen als systembeteiligungspflichtig wurden abgewiesen. Die Kläger können gegen die Urteile Berufung einlegen, da das Gericht diese ausdrücklich zugelassen hat. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verfahren werden voraussichtlich vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg als Berufungsinstanz weiterverhandelt. Dessen ungeachtet empfiehlt die ZSVR Unternehmen dringend, den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen anzuwenden.

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