ZSVR startet Konsultation zum Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat das Konsultationsverfahren für den Mindeststandard zur Bemessung recyclinggerechter Verpackungen gemäß § 21 VerpackG gestartet.

Schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum 17. Juli entgegengenommen. Die endgültige Fassung werde am 31. August im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht, berichtet die ZSVR.

Die Methodik zur Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung bleibt der ZSVR zufolge weiterhin unverändert. Grundlage bleibe die tatsächliche Sortier- und Recyclingpraxis. Bewertet werde, welcher Anteil einer Verpackung für ein zweites Leben in werkstofftypischen Anwendungen zur Verfügung stehe. Nachdem der Mindeststandard im Vorjahr an die neuen Anforderungen der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst worden ist, stünden in diesem Jahr die inhaltliche Komplettierung, Vereinfachungen und Präzisierungen im Vordergrund.

Zu den wichtigsten geplanten Änderungen gehört laut ZSVR unter anderem eine Anpassung der Verbunddefinition an die PPWR. Außerdem entfalle der bisherige allgemeine Begriff der „faserbasierten Verpackungen“; stattdessen unterscheide der Mindeststandard künftig zwischen Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton ohne Verbunde, Flüssigkeitskartons sowie überwiegend papierbasierten Verbundverpackungen ohne Flüssigkeitskartons.

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