ZSVR veröffentlicht neuen Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2020 des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.

Der neue Mindeststandard vereinfache die Anwendung demnach deutlich, heißt es in einer Mitteilung dazu. Mit einer detaillierten Beschreibung des Prüfverfahrens können Unternehmen leichter die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen überprüfen. Die grundlegende Struktur mit drei Standard-Kriterien habe sich dabei in der Praxis klar bewährt.

Mit der Prüfung des Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie der Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten lasse sich anwenderfreundlich ermitteln, ob eine Verpackung gut zu recyceln ist, so die ZSVR. 

Leider, so die ZSVR, gebe es aber aktuell Tendenzen zu Verpackungen, die bestenfalls teilweise verwertet werden können. Im Zuge dieser Diskussionen um Kunstoffe, die SUP oder die europäische Kunststoffsteuer nehmen faserbasierte Verpackungen mit Kunststoffanteil zu. Diverse Unternehmen haben aufgrund der Kritik an Kunststoffverpackungen auf Papierverpackungen umgestellt, verwenden dabei aber kunststoffbeschichtete Verbunde.

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