Der Standbodenbeutel der Marke Capri-Sonne gilt dem jüngsten Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Braunschweig (Az.: 22 O 1917/13) zufolge als festes Markenzeichen. Das Gericht hat mit seiner Einschätzung einer entsprechenden Klage des Herstellers Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, ...
Capri-Sonne gewinnt im Rechtsstreit um Fruchtsaft im Standbodenbeutel
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