Die Europäische Lizenzierungs System GmbH (ELS), Bonn, hat beim Landgericht Bayreuth eine Einstweilige Verfügung gegen BellandVision, Pegnitz, erwirkt. Danach darf BellandVision im geschäftlichen Verkehr nicht mehr behaupten, die ELS könne keine dualen Mengen anbieten, da sie kein duales System habe, was für die ...
Einstweilige Verfügung der ELS gegen BellandVision
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -