Die Bundesregierung streicht mit der Novelle des Verpackungsgesetzes fast alle bisher geltenden Ausnahmen der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und Dosen. Das gilt ab dem 1. Januar 2022 auch für Fruchtsäfte und -nektare. Entsprechende Produkte, die vor dem Stichtag in den Handel kommen, dürfen noch bis zum ...
Ausweitung der Pfandpflicht ab Januar 2022: Fruchtsafthersteller werden schon jetzt aktiv
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