Ausweitung der Pfandpflicht ab Januar 2022: Fruchtsafthersteller werden schon jetzt aktiv

Die Bundesregierung streicht mit der Novelle des Verpackungsgesetzes fast alle bisher geltenden Ausnahmen der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und Dosen. Das gilt ab dem 1. Januar 2022 auch für Fruchtsäfte und -nektare. Entsprechende Produkte, die vor dem Stichtag in den Handel kommen, dürfen noch bis zum ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -