Mehrweg in der Take-away-Gastronomie: reCup startet bereits im Frühjahr mit Tests für Rückgabeautomaten

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Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ab 2023 neben Einweg- auch Mehrweglösungen anbieten müssen.

Die Regelung betrifft alle gastronomischen Zweige und gilt ab einer Beschäftigtenanzahl größer 5 und einer Ladenfläche ab 80 qm. Ob Supermarkt, Fast-Food, Imbiss, Cafe oder Restaurant ist dabei nicht relevant, nur die Frage, ob für die Speisen und Getränke das Angebot zur Mitnahme besteht. Die Regelung umfasst rund 140.000 Verkaufsstellen.

Der eigenen Angaben zufolge führende Anbieter im Markt für mehrwegfähige Lösungen im Food-Service-Bereich ist die München ansässige reCup GmbH. Das Unternehmen ist mit seinem pfandbasierten System seit 2016 am Markt aktiv und hat derzeit rund 5.300 Kunden. Bereis für Februar sieht reCup einen Anstieg auf 6.000 Kunden, die sich an dem System beteiligen wollen, heißt es im Gespräch mit dem EUWID.

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