Mineralölverordnung erstmals in Brüssel notifiziert

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Der aktuelle Entwurf der seit 2011 geplanten nationalen deutschen Mineralölverordnung befindet sich seit Mitte August im Notifizierungsverfahren der EU-Kommission.

Kernelement der „zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ ist die Verpflichtung zur Verwendung einer funktionellen Barriere. Diese soll den Übergang von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) durch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton auf Altpapierbasis auf Lebensmittel so weit wie möglich begrenzen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der Verwendung von Altpapier im Bereich Lebensmittelkontakt erhalten bleiben.

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