SUPD-Leitlinien: Papierindustrie für Schwellenwert beim Kunststoff-Anteil faserbasierter Verpackungen

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Die EU-Kommission arbeitet noch immer an Leitlinien für eine möglichst einheitliche Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) in nationales Recht.

Ein Entwurf sieht vor, dass auch bestimmte Einwegprodukte aus Papier oder Pappe unter die Richtlinie fallen, wenn sie eine Polymerbeschichtung haben. Der europäische Verband der Kunststoffverarbeiter EuPC unterstützt die Sicht der EU-Kommission und weist darauf hin, dass weder die SUPD noch ihre bisher veröffentlichten oder als Entwurf vorliegenden Umsetzungsbestimmungen einen Schwellenwert für den Kunststoffgehalt festlegen, ab dem Produkte in ihren Anwendungsbereich fallen.

Für einen solchen Schwellenwert setzt sich dagegen die Papier- und Kartonindustrie seit nunmehr knapp einem Jahr ein. Solange es keine Alternative zum Kunststoff-Anteil von faserhaltigen Verpackungen gebe, könnte ein solcher Schwellenwert garantieren, dass nicht im Worst Case sämtliche papier- und faserbasierten Produkte in den Geltungsbereich der SUPD fallen. Der EuPC fordert dagegen keine Ausnahmen für PPK-Produkte mit Polymerbeschichtung.

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