Werke von Ball und Rexam sollen als Gesamtpaket verkauft werden

|

EU-Kommission macht den Verkauf der zwölf Werke an „einen geeigneten“ Käufer zur Auflage.

Dieser soll nach dem Erwerb der Anlagen sofort in der Lage sein, einen wirksamen Wettbewerbsdruck auszuüben, vergleichbar mit dem, den Ball und Rexam vor der Übernahme aufeinander ausgeübt hatten.

Laut der EU-Kommission gibt es hinsichtlich des potenziellen Käufers keine Vorgaben oder Beschränkungen.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -