Einzelpackungen: Stückzahl muss angegeben werden

Bei Süßwaren, die einzeln und jeweils umhüllt von einer verschweißten Folie in einer Umverpackung vertrieben werden, muss auf der Umverpackung angeben werden, wie viele Einzelpackungen enthalten sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 25. Oktober entschieden. Geklagt hatte die ...

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