Die EU-Kommission hat nach vorläufiger Prüfung des Zusammenschlusses Kinnevik (Korsnäs) und Billerud festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte.Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behalte sie sich vor. Die EU fordert alle betroffenen Dritten ...
Fusion Korsnäs/Billerud: EU- Kommission weitet Prüfung aus
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