Das Bundeskartellamt hat am Dienstag das Vorhaben der Heidelberger Druckmaschinen AG, sämtliche Anteile an der HB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG zu erwerben, untersagt. Die HB Vermögensverwaltungsgesellschaft ist Anteilseigner des Falzmaschinenherstellers MBO Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH, ...
Heidelberger darf MBO nicht übernehmen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -