Getränkebecher auf Basis von Karton, die ihre Barriereeigenschaften gegen Flüssigkeiten und Fett über eine Kunststoffbeschichtung erzielen, fallen unter die Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) und müssen ab dem 3. Juli 2021 entsprechend gekennzeichnet werden. Auch Kotkamills, Helsinki, produziert neben ...
Kotkas Becherkarton mit Dispersionsbarriere außerhalb des Geltungsbereichs der SUPD
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