Lidl kündigt nun auch rechtliche Schritte gegen Aussagen der DUH an

Im Kontext der Kontroverse um die "Kreislaufflaschen"-Werbekampagne hat die Discounterkette Lidl angekündigt, rechtliche Schritte gegen Aussagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorzunehmen und eine Abmahnung auszusprechen.

Dabei nimmt die Handelskette Bezug auf verschiedene Behauptungen der DUH. Diese hatte unter anderem kritisiert, dass für die Kreislaufflasche von Lidl gebrauchte Einweg-PET-Flaschen von anderen Unternehmen bezogen würden. Moniert wurde auch, dass das System von PET-Einwegflaschen mit einem hohen Recyclinganteil nicht auf andere Unternehmen übertragbar wäre.

Dem Schritt war eine Ankündigung der DUH vorausgegangen, rechtlich gegen den von Lidl am 3. Mai erhobenen Vorwurf „erneuter Falschbehauptungen“  vorzugehen.

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