Nyco in definitiver Nachlassstundung – Fortführung der Betriebstätigkeit ist geplant

Die Nyco Flexible Packaging GmbH befindet sich seit dem 1. Mai und bis zum 30. Oktober in definitiver Nachlassstundung.

Das bestätigte auf Anfrage des EUWID Pablo Duc von der Anwaltskanzlei Wenger Plattner, der gemeinsam mit Dr. Fritz Rothenbühler zum Sachwalter für das Unternehmen berufen wurde. Der Betrieb bei Nyco werde fortgesetzt, während nach einer Lösung für den Verpackungshersteller gesucht werde. Eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit ist nach Aussage des Sachwalters geplant. Es gebe bereits Interessenten für eine Auffanglösung.

Bei einer Nachlassstundung handelt es sich um das klassische Verfahren im Schweizer Recht, das bei Problemen der Zahlungsfähigkeit angewandt wird.

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