Die Anlagen der deutschen Standorte von Domo Chemicals werden auf Anordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Minimalbetrieb weiterbetrieben.
Dies teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing am 14. Januar mit. Die am 8. Januar bekannt gegebene kurzfristige Stilllegung der Produktion ist damit vorerst vom Tisch. Dies gelte für alle drei insolventen Domo-Gesellschaften.
Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass ein sicheres Herunterfahren der Produktionsanlagen in Leuna bei den aktuellen Wetterbedingungen nicht möglich sei. Daher habe das das Land eine sogenannte „Ersatzvornahme“ angeordnet, um die Gefahren für Mensch und Umwelt durch eine unkontrollierte Betriebseinstellung abzuwehren.
Die deutschen Gesellschaften der belgischen Domo Group hatten Ende Dezember einen Insolvenzantrag gestellt.
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