Die Vermeidung von Abfall könnte die Papierindustrie Teile ihres Rohstoffs kosten

In den kommenden Wochen soll EUWID-Informationen zufolge von Seiten des Umweltbundesamtes eine Roadmap veröffentlicht werden, die sich mit der Vermeidung von Abfall im Bereich E-Commerce bzw.Transportverpackungen beschäftigt.

Die im Rahmen eines im September veröffentlichten Policy Papers vorgeschlagenen Maßnahmen sehen unter anderem eine Substitution von Einweg-Transportverpackungen zugunsten von Mehrweglösungen vor. Da der Transportmarkt zu 90 % aus Wellpappeverpackungen besteht, kommt dies einer Vermeidung von Wellpappe und im nächsten Schritt von Altpapier gleich.

Die Maßnahmen folgen den Zielen des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dieses formuliert die Abfallhierarchie mit dem obersten Ziel der Vermeidung. Abfälle im Sinne des KrWG sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Wellpappeverpackungen sind nach Gebrauch somit Abfall.

Das Ende der Abfalleigenschaft wäre möglich, wenn gemäß § 5 KrWG ein Stoff ein Verwertungsverfahren durchläuft, seine Verwendung für bestimmte Zwecke findet, es ein Markt oder eine Nachfrage gibt und wenn der Stoff unschädlich ist in seiner Verwendung.  „Wellpappenabfälle“ könnten diese Kriterien erfüllen. Eine EU-weite Einigung zum Abfallende von Papier wurde von dem europäischen Dachverband der Papierindustrie CEPI Ende 2021 allerdings nicht unterstützt.

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