EPPA: Pflicht zur Verwendung von Mehrweg im Take-away würde Umweltziele der EU untergraben

Mehrweglösungen im Take-away belasten die Umwelt stärker als die im Markt bestehenden Einwegverpackungen auf Papierbasis.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Metastudie, die von der European Paper Packaging Alliance in Auftrag gegeben und vom Ingenieurbüro Ramboll durchgeführt wurde. Während die Europäische Kommission derzeit die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle überarbeitet und Entscheidungen weiterreichende Folgen haben könnten, ließ die von der EPPA in Auftrag gebene Meta-Studie wissenschaftliche Schlüsse zu. Dazu wurden 26 wissenschaftliche Studien untersucht mit dem Ergebnis, dass Mehrwegsysteme im Vergleich zu Einwegverpackungen durchgängig zusätzliche Umweltbelastungen mit sich bringen würden. Diese resultieren aus dem zusätzlichen Waschen, dem Rücktransport sowie Bruch/Verlust.

In Deutschland wurden bereits mit der Novelle des Verpackungsgesetzes Maßnahmen implementiert, die eine Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffprodukten voranbringen sollen. Daher gilt für den to-go-Bereich ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit einer Fläche größer als 80 qm oder mit mehr als fünf Beschäftigten die Pflicht, für Getränke und Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Das betrifft to-go-Lösungen für Getränke, aber auch für alle Fast-Food-Produkte wie Burger, Asia-Gerichte, Suppen-to-go und ähnliches.

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