EU-Parlament stimmt geplanter Richtlinie über Green Claims zu

Am 12. März hat das EU-Parlament seinen Standpunkt zur geplanten "Green Claims"-Richtlinie in erster Lesung angenommen.

Insgesamt 467 Mitglieder stimmten dafür, 65 dagegen und 74 Abgeordnete enthielten sich. Das Parlament hat damit seine Position zum geplanten System der Überprüfung und Vorab-Verifizierung von ökologischen Aussagen festgelegt. Ziel sei es, EU-Bürger künftig vor irreführender Werbung zu schützen.

Wie es in einer Mitteilung des Parlaments heißt, würde die Richtlinie Unternehmen verpflichten, Nachweise für ihre ökologischen Werbeaussagen vorzulegen, bevor sie Waren als „biologisch abbaubar“, „umweltfreundlich“, „wassersparend“ oder „biobasiert“ bewerben.

Mit der geplanten Richtline über Umweltaussagen („Green Claims“) will die Europäische Kommission europaweit einheitliche Standards zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung etablieren. Umweltbezogene Angaben sollen künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden.

Das Verfahren muss nun vom neuen Parlament nach der Europawahl am 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden.

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