Frankreich schiebt Umgehung des Verbots von Einwegverpackungen aus EPS einen Riegel vor

Zusätzlich zu dem im AGEC-Gesetz festgelegten Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte aus geschäumtem Polystyrol (EPS) möchte Frankreich nun auch ähnliche Einwegkunststoffprodukte verbieten, die teilweise oder vollständig aus extrudiertem PS bestehen oder aus geschäumtem beziehungsweise extrudiertem Polypropylen (PP) hergestellt werden.

Betroffen sind Verpackungen die für den Verzehr vor Ort oder unterwegs bestimmt sind. Einen Entwurf des entsprechenden Dekrets hatte das französische Umweltministerium am 18. März bei der EU-Kommission notifiziert. Zur Begründung heißt es, dass das im AGEC-Gesetz vom 10. Februar 2020 vorgeschriebene Verbot von Lebensmittelverpackungen aus EPS für den Vor-Ort- oder Unterwegsverzehr zwar zur Entwicklung alternativer kunststofffreier Lösungen geführt habe. Allerdings seien auch Umgehungen des Verbots feststellbar, wie etwa die Nutzung unterschiedlicher Herstellungsverfahren, die zu ähnlichen Produkten führen, also extrudiertem PS statt geschäumtem PS.

Umgangen werde das Verbot zudem durch den Einsatz anderer Kunststoffe, hauptsächlich Polypropylen. In allen Fällen führten diese Umgehungslösungen zu Foodserviceverpackungen, die aufgrund ihrer Verwendungsart die gleichen Auswirkungen auf die Umwelt hätten. Die Bestimmungen des an die EU-Kommission notifizierten Dekrets sollen am 1. Juli 2022 in Kraft treten.

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