Frankreich verabschiedet neues Dekret über den Verkauf von unverpacktem Obst und Gemüse

Die französische Regierung hat einen neuen Erlass verabschiedet, in dem es darum geht, welches Obst und Gemüse künftig in Kunststoffverpackungen angeboten werden darf. Er ist am 21. Juni im Amtsblatt der Französischen Republik erschienen und tritt am 1. Juli in Kraft.

Hintergrund ist das französische Umweltgesetz. Dieses verbietet den Verkauf von frischem, unverarbeitetem Obst und Gemüse in Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Ausgenommen sind Losgrößen über 1,5 kg und Sorten mit einem besonders hohen Verderbnisrisiko, die per Dekret bestimmt wurden. Der vorliegende Erlass hat das Ziel, diese zu benennen. Bis dahin dürfen Obst und Gemüse in Kunststoffverpackungen angeboten werden.

Der französische Verband der Kunststoff- und Verbundstoffindustrie Plastalliance ist nach eigener Aussage „bestürzt“ über diesen neuen Erlass, der mitten in der Obst- und Gemüsesaison komme. Laut Plastalliance-Generalsekretär Joseph Tayefeh hat der Verband bereits seine Rechtsberater beauftragt, vor dem Conseil d’Etat zu beantragen, dass das neue Dekret zunächst ausgesetzt und später aufgehoben wird. Der Conseil d’Etat ist unter anderem das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich.

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