Französische Konserven- und Dosenindustrie muss Kartellstrafe von knapp 20 Mio € zahlen

Die französische Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence) hat eine Kartellstrafe von knapp 20 Mio € gegen Verbände und Unternehmen der Konserven- und Dosenindustrie in Frankreich verhängt.

Betroffen sind drei Verbände der abfüllenden Industrie, ein Verband der Dosenhersteller sowie elf Einzelunternehmen. Laut der Behörde haben diese eine gemeinsame Strategie entwickelt, um den Wettbewerb innerhalb des Sektors beim Thema Bisphenol A (BPA) einzuschränken.

So hätten französische Lebensmittelverbände den Herstellern von Konserven nahegelegt, Endverbraucher nicht bezüglich des Vorhandenseins bzw. Nicht-Vorhandenseins von Bisphenol A in ihren Verpackungen zu informieren. Konsumenten in Frankreich sei es durch dieses Vorgehen nicht möglich gewesen, sich für Produkte in BPA-freien Verpackungen zu entscheiden, obwohl diese bereits auf dem Markt erhältlich waren. Darüber hinaus seien Dosenhersteller dazu „ermutigt“ worden, die Lieferung von BPA-freien Dosen vor dem 1. Januar 2015 zu verweigern.

In Frankreich ist die Verwendung von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien seit Anfang 2015 verboten. Die Chemikalie wird unter anderem in Lacken und Beschichtungen von Metallverpackungen eingesetzt.

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