Mineralölverordnung: Scharfe Kritik und Forderung nach Aussetzung der Maßnahme

Nachdem die Spitzen- und Fachverbände der Papier-, Faltschachtel- und Lebensmittelindustrie Ende Juli über die angestrebte Weitergabe des Referentenentwurfs zur geplanten „Mineralölverordnung“ an den Bundesrat informiert worden sind, reagierten diese in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Verbände richten einen dringenden Appell an die Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzressorts der Bundesländer, der Verordnung nicht zuzustimmen. Stattdessen soll ein Beschluss zur Aussetzung der Maßnahme gefasst werden. Nur so könne der weiteren Verschärfung innerhalb der aktuellen Krisensituation entgegengewirkt und der angekündigten europäischen Lösung für die Regulierung von Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln Vorrang eingeräumt werden.

Scharfe Kritik üben die Unterzeichner der Erklärung an dem Alter der Basisdaten, die noch aus dem Jahr 2009 stammen und Entwicklungen der letzten Dekade nicht berücksichtigden. Das BMEL hatte erstmals 2011 auf Basis der inzwischen über zehn Jahre alten Daten einen Entwurf einer „Mineralölverordnung“ vorgelegt. Eine modifizierte Fassung wurde zuletzt am 5. Dezember 2013 mit der Wirtschaft erörtert. Seit diesem Zeitpunkt gab es keine Gelegenheit mehr, den erzielten Erfolg der letzten zehn Jahre durch die Wirtschaft in einer Anhörung darzulegen.  Selbst im Rahmen von NGO-eigenen Studien zeige sich, dass es nur noch vereinzelt zu MOSH- und MOAH-Befunden in Lebensmitteln kommt, die nicht unbedingt im Zusammenhang mit altpapierhaltigen Verpackungen stehen.

Die entstehenden Kosten liegen zudem deutlich höher als vom BMEL stets angenommen und müssen auf den Verbraucher umgelegt werden. Die im Entwurf einseitig bezifferten Folgenabschätzungen mit 10 Mio € Umstellungskosten und über 8 Mio € jährlichen Zusatzbelastungen stammen aus dem Jahr 2012 und berücksichtigen weder Entwicklungen noch die aktuelle Situation. Sie wurden von Anfang an dramatisch unterschätzt. Nach heutiger Kalkulation der Branchen ist mit einem Erfüllungsaufwand von bis zu 80 Mio €zu rechnen. Zusatzbelastungen in dieser Größenordnung für ganze Wertschöpfungsketten sind unter den aktuell gegebenen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen unvertretbar, zumal der gesundheitliche Verbraucherschutz schon heute gewährleistet ist. Bereits in der Kostenfolgenabschätzung des BMEL aus dem Jahr 2012 wurde von einer möglichen Auswirkung auf Verbraucherpreise ausgegangen. Diese sind in der heutigen Lage durch Vervielfachung der Rohstoff-, Logistik- und Energiekosten definitiv unumgänglich.

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