Verbraucher haben seit dem Jahreswechsel ein Anrecht darauf, dass To-go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Die Mehrwegangebotspflicht war im Mai 2021 vom Bundestag beschlossen worden. Der Gaststättenverband spricht von zusätzlichen Belastungen, Umweltverbänden geht die Regel noch nic...
Noch Rechtsunsicherheiten bei Umsetzung der neuen Mehrwegangebotspflicht
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