Pfandpflicht gilt nun auch für Milch und Milcherzeugnisse in Einwegkunststoffflaschen

Seit dem 1. Januar 2024 muss auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden.

Darauf weist das Bundesumweltministerium in einer Mitteilung hin. Im Einzelnen betroffen sind neben normaler Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 % und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse, etwa Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt.

Bereits seit Anfang 2022 gilt die Pfandpflicht für den überwiegenden Teil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Lediglich für Milch und Milcherzeugnisse galt eine längere Übergangsfrist. Diese Ausnahmeregelung sei zum Jahresende ausgelaufen und nun werde der Kreis der betroffenen Produkte erheblich erweitert, so das BMUV.

Von der neuen Pfandpflicht betroffen sind laut dem Ministerium 455 Mio l Milch und Milcherzeugnisse in Einwegkunststoffflaschen. Getränkekartons und andere Verpackungen für Milch und Milchgetränke bleiben dagegen pfandfrei.

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