Belgien: Erlassentwurf zur Begrenzung von Einwegprodukten von der EU verzögert

Der belgische Entwurf für einen königlichen Erlass zur Begrenzung des Inverkehrbringens umweltschädlicher Einwegprodukte wurde von der EU-Kommission verzögert.

Diese hatte im Rahmen des TRIS-Notifizierungsverfahrens Einsprüche gegen den vorgelegten Entwurf erhoben. Dementsprechend ist die Stillhaltefrist bis zum 30. November 2023 verschoben worden. In dieser Zeit darf der Erlass nicht in Kraft treten.

Der Erlassentwurf konzentriert sich darauf, zum 1. Januar 2024 das erstmalige Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten, insbesondere Verpackungen, zu regulieren und teilweise auch zu verbieten. So sollen Einwegkunststoffbehälter für Essen und Trinken für den Sofortverzehr verboten werden, mit Ausnahme von industriell vorbefüllten Behältern. Zudem wird auch das Inverkehrbringen von Einwegbechern aus Karton mit Kunststoffbeschichtung untersagt. Frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse in Losgrößen unter 1,5 kg darf - bis auf einige Ausnahmen - nicht mehr in Einwegkunststoffverpackungen auf den Markt gebracht werden.

Zahlreiche Verbände, darunter Europen, Ceflex, EuPC, PlasticsEurope, FPE, EAFA, ECMA, ProCarton sowie die IK, kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass der geplante Erlass dem von der EU vorgestellten PPWR-Entwurf vorgreife. Damit werde auf nationaler Ebene etwas geregelt, was die EU harmonisieren möchte.

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