Mehrwegziele der Verpackungsverordnung vom EU-Parlament deutlich geschwächt

In seiner Abstimmung über die Verpackungsverordnung (PPWR) hat das Plenum des Europäischen Parlaments zahlreiche Zielsetzungen für die Wiederverwendung von Verpackungen abgeschwächt, Vorgaben für 2040 gestrichen und eine weitere Ausnahmeregelung für Kartons aufgenommen.

So wurde die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Verpflichtung ab 2030, Haushaltsgroßgeräte zu 90 Prozent in wiederverwendbaren Transportverpackungen im Rahmen eines Mehrwegsystems anzubieten, auf 50 Prozent gekürzt. Kartons werden – anders als von der Kommission vorgesehen - vollständig von der Mehrquote ausgenommen.

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