Niederlande: Kunden bezahlen Aufpreis für Becher und Behälter aus Einwegkunststoff

In den Niederlanden gibt es seit dem 1. Juli 2023 neue gesetzliche Regelungen für Einweg-Kunststoffverpackungen für den To-go-Bereich.

Wer Lebensmittel zum Mitnehmen in Einweg-Bechern oder -Behältern aus Kunststoff anbietet, darf dies nicht mehr kostenfrei tun, sondern muss von den Kunden einen Preis verlangen, die der Inverkehrbringer selbst festlegen darf. Ziel ist, das Aufkommen von Kunststoffabfall zu verringern. Hintergrund ist die Verordnung über Einwegkunststoffprodukte des Staatssekretärs für Infrastruktur und Wasserwirtschaft vom 29. März 2022.

Betroffen sind alle Einweg-Kunststoffbecher für Getränke. Darunter fallen auch Becher, die nur teilweise aus Kunststoff bestehen, wie Kaffeebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung. Unter die Regelung fallen zudem Kunststoffverpackungen für Lebensmittel, die direkt ohne weitere Verarbeitung verzehrt werden können. Auch in diesem Fall muss die Verpackung ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und für den einmaligen Gebrauch bestimmt sein. Beispiele seien Behälter für Pommes frites oder Salat. Betroffen sind auch Einzelportionsverpackungen etwa mit Nüssen, Gemüse oder Molkereiprodukten.

Bei der Verordnung über Einwegkunststoffprodukte handelt es sich um die Umsetzung einiger Aspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in niederländisches Recht.

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