Verfassungsbeschwerde gegen Tübingens Verpackungssteuer

Der Streit um Tübingens Verpackungssteuer wird juristisch fortgesetzt. Die Franchise-Nehmerin der Fastfoodkette McDonald´s, die vor dem Bundesverwaltungsgericht kürzlich ihr Verfahren verloren hatte, hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

„Wir werden unsere Franchise-Nehmerin hierbei weiterhin unterstützen“, erklärte McDonald´s Deutschland auf Anfrage von EUWID. Die Fastfoodkette ist nach eigenen Angaben nach wie vor davon überzeugt, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und einheitlichen Lösung bedarf. „Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar.“ Eine bundesweite Lösung würde demnach nicht nur Planungssicherheit für die rund 200 Franchise-Unternehmen bedeuten, sondern gleichzeitig auch Innovationen für nachhaltigere Verpackungen in der Breite fördern, soweit der Konzern.

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