EUWID-Sonderthema Entwaldungsverordnung: „Bürokratiemonster“ trifft Verpackungsbranche

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Durch die vom Europäischen Rat im Mai beschlossene Entwaldungsverordnung, der EU Deforestation Regulation (EUDR, 2023/1115), sieht sich die europäische Verpackungsindustrie mit einer neuen ausführlichen Berichtspflicht konfrontiert. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen laut Verordnung Unternehmen, die auf dem EU-Markt Produkte aus Holz herstellen, vertreiben oder dorthin einführen, nachweisen, dass diese aus einer entwaldungsfreien Lieferkette stammen.

Für die Verpackungsindustrie bedeutet das nun, dass all jene Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton von der Berichtspflicht betroffen sind, die einen Frischfaser-Anteil besitzen. Ausgenommen sind laut Verordnung jedoch Verpackungen auf Bambus-Basis und recycelten Produkten. Verpackungen, die vollständig auf Altpapier-Basis hergestellt werden, unterliegen dabei keiner Berichtspflicht über einen entwaldungsfreien Ursprung. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern gilt eine etwas längere Übergangszeit.

Karton- und Verpackungshersteller reagieren unterschiedlich auf die neue Verordnung. Dabei reicht die Range der Meinungen, die im Gespräch mit dem EUWID geäußert werden, von ruhiger Akzeptanz über ein vielfach befürchtetes „Bürokratiemonster“ bis hin zu Zweifeln an der Umsetzbarkeit der Verordnung. Zudem sei derzeit noch fraglich, wie die genaue Umsetzung der Berichtspflicht gestaltet werden soll.

Den vollständigen Artikel finden Sie in EUWID Verpackung 42/2023. Unsere Premium-Abonnenten können auf unser Sonderthema im April bereits heute ab 12 Uhr online zugreifen.

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